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   BSG, 16.07.1971 - 3 RK 37/68   

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https://dejure.org/1971,4086
BSG, 16.07.1971 - 3 RK 37/68 (https://dejure.org/1971,4086)
BSG, Entscheidung vom 16.07.1971 - 3 RK 37/68 (https://dejure.org/1971,4086)
BSG, Entscheidung vom 16. Juli 1971 - 3 RK 37/68 (https://dejure.org/1971,4086)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unfallversicherungsträger - Ersatzpflicht gegenüber Krankenkasse - Mehrleistungen der Krankenkasse - Ruhen des Krankengeldanspruchs - Freiwillige Weiterzahlung des Arbeitsentgelts - Weiterversicherte Ersatzkassenmitglieder

Papierfundstellen

  • BSGE 33, 69
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2004 - L 5 KR 149/03

    Krankenversicherung

    Der Krankengeldanspruch ruht nur, soweit der Versicherte tatsächlich das Entgelt erhalten hat (vgl. BSGE 33, 69, 70; BSG SozR 3-2200 § 189 Nr. 1 S. 3).
  • BSG, 13.05.1992 - 3 RK 10/90

    Ruhen des Krankengeldes nach § 189 RVO bei verweigerter Lohnfortzahlung

    Entscheidend ist danach die tatsächliche Zahlung von Arbeitsentgelt während der gleichen Zeit, für die das Krankengeld beansprucht wird (vgl. BSGE 33, 69/70; Peters, Handbuch der Krankenversicherung, Teil II. § 189 RVO S 17/437, Stand: Februar 1984).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2009 - L 16 KR 135/09

    Krankenversicherung

    Dabei sei in diesem Zusammenhang nicht erforderlich, dass der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf das Arbeitsentgelt habe und der Arbeitgeber aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gezahlt habe (Hinweis auf BSGE 33, 69).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.1978 - L 17 U 123/74
    Soweit die KK die Leistung aufgrund satzungsmäßiger Verpflichtung erbracht hat, ist weiterhin Voraussetzung für den Ersatzanspruch nach RVO § 1504, daß die Leistung aufgrund einer gültigen Satzungsbestimmung erbracht worden ist (vgl BSG vom 1971-07-16 3 RK 37/68 = BSGE 33, 69).2.

    Aufgrund des § 15 Abs. 8 der Versicherungsbedingungen und damit aufgrund gesetzlicher Verpflichtung (vgl BSG vom 1970-12-16 2 RU 184/68 = BSGE 33, 166 und BSG vom 1971-07-16 3 RK 37/68 = BSGE 33, 69) hat die Ersatzkasse Selbständigen vom 22. Tage der unfallbedingten AU an Krankengeld zu zahlen.

  • BSG, 19.06.1986 - 12 RK 4/85

    Satzung einer Ersatzkasse - Beiträge von nichtversicherungspflichtigen

    Der 3. Senat des BSG hat bei einer ähnlichen Problematik (Anwendbarkeit von S 189 Abs. 1 RVG auf nichtversicherungspflichtige Mitglieder von Ersatzkassen) dessen Anwendbarkeit kraft Gesetzes offengelassen und die Anwendbarkeit aus einem besonderen Erlaß des Reichsarbeitsministers vom 15. Dezember 1939 gefolgert (BSGE 33, 69, 71).
  • LSG Hessen, 25.03.1981 - L 8 KR 1380/79

    Krankenversicherung; Krankengeld; Ruhen des Anspruchs bei Erhalt von

    Die auch für freiwillig (weiter-)versicherte Mitglieder von Ersatzkassen geltende Bestimmung des § 189 RVO (vgl. § 507 Abs. 4 RVO; BSGE 33, 69) und der damit wörtlich übereinstimmende § 15 Abs. 13 Buchstabe b der VB Beklagten, in der ab 1. Oktober 1974 geltenden Fassung (zuvor § 15 Abs. 9 VB), wonach der Anspruch auf Krankengeld ruht, wenn und soweit der Versicherte während der Krankheit Arbeitsentgelt erhält, greifen hier nicht ein.
  • BSG, 09.03.1977 - 2 RU 90/76
    Entgegen der Auffassung der Beklagten scheidet ihre Ersatzpflicht hinsichtlich des Krankengeldspitzbetrages auch nicht aus, weil sie Leistungen aus der Unfallversicherung in dieser Höhe nicht hat erbringen müssen (vgl, u ai BSGE 32, 166, 167; 33, 69, 70; BSG SozR Nr. 8 zu % 1504 RVG).
  • BSG, 26.05.1982 - 2 RU 1/81
    Die Klägerin kann deshalb den in der irrigen Annahme, die Voraussetzunger air"m Arbeitsunfalls lägen nicht vor, an den Beklagten geleisteten Beträge nach den Grundsätzen des öffentlichen Rechts über die Erstattung von Überzahlungen zurückfordern, weil sich ergeben hat, daß die Krankheit, wegen der der Träger der Unfallversicherung Leistungen gewährt und der Träger der Krankenversicherung Ersatz geleistet hat, doch die Folge eines Arbeitsunfalls war (8 Brackmann aaO S 966 n; BSGE 33, 69, 72 - jeweils mwN).
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